Beratung nach §37.3 SGB XI
- Werden Sie zuhause gepflegt oder pflegen sie jemanden in der Häuslichkeit UND erhalten dafür Pflegegeld?
Dann sind Sie verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen und dieses bei der Pflegekasse nachzuweisen.
- Diese Beratung stellt eine pflegefachliche Unterstützung dar, wodurch die häusliche Pflege gestärkt wird.
- Gern unterstützen WIR Sie dabei.
Gern stehen wir Ihnen zur Seite
Pflegekurs für Angehörige
- Teilnahme ist kostenlos, in angenehmer Atmosphäre oder/und ihrer Häuslichkeit
- Themen z.B. Basis-Wissen Pflege, Demenz, …
- gemeinschaftlicher Austausch mit Betroffenen …
Pflegegrad Beratung
- Wir unterstützen Sie bei der Beantragung eines Pflegegrades,
- Begleitung und Vorbereitung von Begutachtungsterminen des Medizinischen Dienstes (MD)
- Unterstützung und Begleitung im Widerspruchs- bzw. Höherstufungsverfahren
- Wir beraten Sie sowohl in Ihren eigenen vier Wänden, als auch telefonisch
Pflegeberatung
Pflegeberatung nach §37.3
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen
- bei den Pflegegraden 1, 2 und 3 einmal halbjährlich
- bei den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich
eine Beratung nach §37.3 durch einen Pflegedienst erhalten. Diese Beratung dient zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung sowie Unterstützung (pflegefachliche Hinweise) für den Pflegenden und wird durch unser qualifiziertes Fachpersonal erbracht.
Halten Sie bitte zu unserem Termin folgende Unterlagen bereit:
- Gutachten des medizinischen Diensts bzw. die Bestätigung des Pflegegrads
- Krankenkassenkarte
- Wenn möglich sollte die Pflegeperson anwesend sein
- Bei Bedarf:
- Schwerbehindertenausweis
- Aktuellen Krankenhausberichte
- Medikamentenplan
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
Benötigen Sie Unterstützung im Alltag/Pflege oder haben Sie bereits einen Pflegegrad?
Dieses Angebot gilt für Personen mit Pflegegrad, die Anspruch auf Pflegeleistungen haben.
- Sie vereinbaren einen Termin mit uns.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben und in einem der von uns unterstützten Landkreise wohnen, können Sie hier kostenfrei einen Termin buchen und wir nehmen uns Zeit für Sie.
- Wir rechnen alles mit ihrer Pflegekasse ab.
Die Abrechnung und Übermittlung der Daten übernehmen wir für Sie.
Bildnachweis Header: © ridofranz/Depositphotos.com
Jetzt online einen Termin buchen
Über das Formular haben wir gleich alle wichtigen Informationen und können Sie am besten beraten.