Ambulante Pflege zu Hause
Damit Sie so lange wie möglich dort leben können, wo Ihr Herz zu Hause ist.
Zu Hause ist man einfach zu Hause: die eigene Tasse, der Blick aus dem Fenster, die Nachbarn nebenan. Wir sorgen dafür, dass das auch dann so bleiben kann, wenn der Alltag allein nicht mehr ganz gelingt.
Die Pflegekräfte von MENSCH & MEHR kommen zu den vereinbarten Zeiten zu Ihnen, fahren feste Touren und haben Zeit für mehr als nur die Pflege: für ein Gespräch, ein Lächeln, ein ehrliches „Wie geht es Ihnen heute?“.
Als ambulanter Pflegedienst übernehmen wir die Grundpflege (alles rund um Körperpflege, Ernährung und Bewegung) und auf ärztliche Verordnung auch die Behandlungspflege. So ist die häusliche Pflege aus einer Hand organisiert. Noch kein Pflegegrad? Wie der Antrag gelingt, erklärt unser Pflege-Ratgeber.

Grundpflege zu Hause: das übernehmen wir
- Grundpflege: Waschen, Duschen, Baden, Mund- und Zahnpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Unterstützung beim Essen und Trinken
- Mobilität: Aufstehen, Gehen, Lagern, Transfer in Rollstuhl oder Bett
- Hilfe bei der Ausscheidung und Inkontinenzversorgung
- Beobachtung des Befindens und Absprache mit Angehörigen und Ärzten
Was kostet ambulante Pflege und wer zahlt?
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten als Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI), bis zu einem monatlichen Höchstbetrag, der sich nach Ihrem Pflegegrad richtet. Was darüber hinausgeht, ist Eigenanteil. Pflegesachleistung und Pflegegeld lassen sich als Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) verbinden. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag genutzt werden. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und besprechen vorab transparent, ob ein Eigenanteil entsteht.
MENSCH & MEHR hat Versorgungsverträge mit den Pflege- und Krankenkassen und rechnet direkt mit ihnen ab. Alle Leistungen im Überblick: Online-Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums
Ambulante Pflege: Ihre Fragen, unsere Antworten
Wie oft kommt der Pflegedienst?
So oft, wie Sie es brauchen und mit uns vereinbaren: von einmal pro Woche bis zu mehrmals täglich. Wie oft, hängt vom Pflegegrad, vom Unterstützungsbedarf und von Ihren Wünschen ab.
Kann ich Pflegegeld und einen Pflegedienst kombinieren?
Ja, mit der sogenannten Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI). Der Pflegedienst wird über die Pflegesachleistung bezahlt; der nicht genutzte Anteil wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Wir rechnen Ihnen gern aus, welche Aufteilung sich für Sie lohnt.
Kommt immer dieselbe Pflegekraft?
MENSCH & MEHR plant feste Touren, damit Sie möglichst vertraute Gesichter sehen. Bei Urlaub oder Krankheit kommt eine Kollegin oder ein Kollege aus demselben Team, der Ihre Pflege kennt.
Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?
Grundpflege ist die Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Bewegung. Sie wird ab Pflegegrad 2 über die Pflegekasse bezahlt. Behandlungspflege ist medizinische Pflege nach ärztlicher Verordnung, etwa Medikamente oder Wundversorgung; sie zahlt die Krankenkasse als häusliche Krankenpflege.
Jetzt anfragen. Wir rufen Sie zurück.
Ein paar kurze Fragen, dann meldet sich das zuständige Büro persönlich bei Ihnen. Unverbindlich und kostenfrei.
- Kostenfreie, persönliche Beratung, auch zu Hause
- Hilfe beim Pflegegrad-Antrag und bei allen Formalitäten
- Direkte Abrechnung mit Pflege- und Krankenkasse
Für wen suchen Sie Unterstützung?
Weitere Leistungen
Behandlungspflege
Medikamente, Injektionen, Wundversorgung und mehr: fachgerecht nach ärztlicher Verordnung und eng abgestimmt mit Ihrer Hausarztpraxis.
Mehr erfahrenPflegeberatung
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Unverbindlich und kostenfrei: Wir kommen gern zum Kennenlernen zu Ihnen nach Hause.


