Pflege verstehen, einfach erklärt.
Wenn ein lieber Mensch Pflege braucht, kommen viele Fragen auf einmal. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten, verständlich und ohne Fachchinesisch. Und wenn doch etwas offen bleibt: Rufen Sie uns an.
Der Weg zum Pflegegrad
Ohne Pflegegrad keine Leistungen der Pflegekasse. So läuft der Antrag ab:
Antrag stellen
Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt, auch telefonisch. Die Kasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Tag des Antrags.
Begutachtung
Der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten Medicproof) besucht Sie zu Hause und schaut, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Gut vorbereitet sein lohnt sich. Wir helfen dabei.
Bescheid
Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen und teilt Ihnen den Pflegegrad (1 bis 5) mit. Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.
Leistungen nutzen
Mit dem Pflegegrad stehen Ihnen Leistungen der Pflegekasse zu. Wir zeigen Ihnen, welche Kombination für Sie am meisten bringt.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick
Welche Leistung in welcher Höhe möglich ist, hängt vom Pflegegrad ab. Die aktuellen Beträge nennen wir Ihnen gern im Gespräch, oder Sie fragen Ihre Pflegekasse.
Pflegesachleistung
Die Pflegekasse bezahlt einen Pflegedienst wie uns, ab Pflegegrad 2 und bis zu einem festen Monatsbetrag je Pflegegrad.
Pflegegeld
Wer von Angehörigen oder Freunden gepflegt wird, erhält ab Pflegegrad 2 monatlich Pflegegeld. Dazu gehören regelmäßige Beratungsbesuche.
Kombinationsleistung
Pflegesachleistung und Pflegegeld lassen sich kombinieren: Was vom Budget für den Pflegedienst übrig bleibt, wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Entlastungsbetrag
Ein monatlicher Betrag für alle Pflegegrade: für Betreuung, Begleitung und Hilfe im Haushalt. Nicht genutzte Beträge lassen sich eine Zeit lang ansparen.
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
Wenn pflegende Angehörige Urlaub brauchen oder krank sind. Seit Juli 2025 gibt es dafür einen gemeinsamen Jahresbetrag.
Pflegehilfsmittel & Umbau
Monatliche Pauschale für Verbrauchsmaterial wie Handschuhe oder Desinfektion sowie Zuschüsse für den Umbau der Wohnung, z. B. eine bodengleiche Dusche.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wer entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann, und was soll dann medizinisch geschehen? Drei Dokumente regeln das. Die Ratgeber-Seiten von MENSCH & MEHR erklären ausführlich, was sie bringen, für wen sie sinnvoll sind und wie Sie sie erstellen, jeweils mit Schaubild.
- Was soll medizinisch geschehen?PatientenverfügungSie legen fest, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.Mehr erfahren
- Wer handelt für mich?VorsorgevollmachtEine Vertrauensperson vertritt Sie bei Gesundheit, Pflege, Geld und Behörden, ohne gerichtliche Betreuung.Mehr erfahren
- Wen soll das Gericht bestellen?BetreuungsverfügungFalls doch eine Betreuung nötig wird, schlagen Sie vor, wer Ihr Betreuer werden soll und wer nicht.Mehr erfahren
Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird
Die ersten Schritte, die sich bewährt haben:
- Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen (Datum notieren, denn es zählt für die Leistungen)
- Pflegetagebuch führen: Wobei wird im Alltag Hilfe gebraucht, wie oft, wie lange?
- Arztberichte, Medikamentenplan und Entlassbriefe griffbereit legen
- Beim Gutachtertermin eine vertraute Person dabeihaben
- Beratung durch einen Pflegedienst nutzen (bei uns kostenfrei)
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung prüfen oder anlegen
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Behandlungspflege?
Grundpflege ist Hilfe bei alltäglichen Dingen: Waschen, Anziehen, Essen, Bewegung. Sie wird über die Pflegekasse abgerechnet und setzt einen Pflegegrad voraus. Behandlungspflege sind medizinische Leistungen wie Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung. Sie wird ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bezahlt, auch ohne Pflegegrad.
Was kostet mich ein ambulanter Pflegedienst?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zur Höhe Ihrer Pflegesachleistung, die sich nach dem Pflegegrad richtet. Nur wenn Sie mehr Leistungen wünschen, als dieses Budget abdeckt, entsteht ein Eigenanteil. Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse, abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung. Wir erstellen Ihnen vorab einen verständlichen Kostenvoranschlag.
Müssen Pflegegeld-Empfänger eine Beratung nachweisen?
Ja. Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, braucht einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Wir führen diese Besuche durch und senden den Nachweis direkt an Ihre Kasse.
Wie kann ich einen höheren Pflegegrad beantragen?
Wenn sich der Unterstützungsbedarf erhöht hat, können Sie jederzeit bei der Pflegekasse eine Höherstufung beantragen. Es folgt eine neue Begutachtung. Unsere Pflegefachkräfte kennen die Situation vor Ort und können Sie bei der Einschätzung und Vorbereitung unterstützen.
Gibt es Kurse für pflegende Angehörige?
Ja. Pflegekurse für Angehörige nach § 45 SGB XI sind kostenfrei, denn die Pflegekasse übernimmt die Kosten. Dort lernen Sie praktische Handgriffe, zum Beispiel für rückenschonendes Lagern, und bekommen Tipps, wie Sie selbst gesund bleiben. Sprechen Sie uns an.
Lieber persönlich?
Das Pflegeberatungs-Team von MENSCH & MEHR kommt zu Ihnen nach Hause und klärt alles in Ruhe, kostenfrei über die Pflegekasse.


