Betreuung & Entlastung
Gemeinsame Zeit, die gut tut, und Luft für die Familie.
Pflege ist mehr als Waschen und Verbände. Oft sind es die kleinen Dinge, die einen Tag hell machen: ein Spaziergang in der Sonne, eine Runde Karten, das Fotoalbum von früher, jemand, der zuhört.
Die Betreuungskräfte von MENSCH & MEHR schenken genau diese Zeit und verschaffen pflegenden Angehörigen die Pausen, die sie brauchen, um selbst gesund zu bleiben.
Ob Alltagsbegleitung, Demenzbetreuung zu Hause oder ein paar freie Stunden für die Familie: Wir stimmen die Betreuung auf Ihren Alltag ab. Braucht es mehr Unterstützung, kommen Hilfe im Haushalt oder Verhinderungspflege dazu; für Menschen mit Demenz gibt es außerdem unsere Demenz-Wohngemeinschaften.

Betreuung und Alltagsbegleitung: unsere Leistungen
- Gespräche, Vorlesen, Gesellschaftsspiele, Erinnerungsarbeit
- Spaziergänge und Begleitung an der frischen Luft
- Alltagsbegleitung zu Arztterminen, Behörden oder zum Einkaufen
- Betreuung von Menschen mit Demenz zu Hause
- Stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger
Wer zahlt Betreuung und Entlastung?
Für Betreuung und Entlastung steht allen Pflegebedürftigen, schon ab Pflegegrad 1, der monatliche Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) der Pflegekasse zur Verfügung. Nicht genutzte Beträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen. Ab Pflegegrad 2 kann Betreuung außerdem über die Pflegesachleistung oder die Verhinderungspflege laufen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
MENSCH & MEHR hat Versorgungsverträge mit den Pflege- und Krankenkassen und rechnet direkt mit ihnen ab. Alle Leistungen im Überblick: Online-Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums
Betreuung & Entlastung: Ihre Fragen, unsere Antworten
Was ist der Entlastungsbetrag?
Ein monatlicher Betrag der Pflegekasse für alle Pflegegrade. Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern für anerkannte Entlastungsangebote verwendet, etwa für Betreuung, Begleitung oder Hilfe im Haushalt durch einen Pflegedienst wie uns. Einen Überblick über alle Leistungen der Pflegekasse gibt unser Pflege-Ratgeber.
Verfällt ein nicht genutzter Entlastungsbetrag?
Nicht sofort: Was in einem Kalenderjahr nicht genutzt wurde, kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Danach verfällt es. Wir behalten das gern für Sie im Blick.
Betreuen Sie auch Menschen mit Demenz?
Ja, zu Hause mit unseren Betreuungskräften und in unseren ambulant betreuten Demenz-Wohngemeinschaften in Erkner, Woltersdorf und Herzberg (Mark).
Jetzt anfragen. Wir rufen Sie zurück.
Ein paar kurze Fragen, dann meldet sich das zuständige Büro persönlich bei Ihnen. Unverbindlich und kostenfrei.
- Kostenfreie, persönliche Beratung, auch zu Hause
- Hilfe beim Pflegegrad-Antrag und bei allen Formalitäten
- Direkte Abrechnung mit Pflege- und Krankenkasse
Für wen suchen Sie Unterstützung?
Weitere Leistungen
Verhinderungspflege
Urlaub, Krankheit oder einfach eine Auszeit: Wir übernehmen, wenn pflegende Angehörige verhindert sind, stundenweise oder für mehrere Tage.
Mehr erfahrenHauswirtschaft
Einkaufen, Kochen, Wäsche und eine saubere Wohnung, damit Ihr Zuhause ein Ort zum Wohlfühlen bleibt.
Mehr erfahrenAmbulante Pflege
Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen, beim Essen und in Bewegung. Verlässlich, zu festen Zeiten und von vertrauten Gesichtern.
Mehr erfahrenBetreuung & Entlastung: Sprechen wir darüber.
Unverbindlich und kostenfrei: Wir kommen gern zum Kennenlernen zu Ihnen nach Hause.


