Unsere Leistungen

Verhinderungspflege

Auch wer pflegt, braucht einmal Pause. Wir sind da.

Pflegende Angehörige leisten jeden Tag Großartiges. Umso wichtiger ist es, dass sie auch einmal Urlaub machen, zum Arzt gehen oder einfach durchatmen können, ohne schlechtes Gewissen.

MENSCH & MEHR springt ein, wenn Sie verhindert sind: stundenweise, tageweise oder über einen längeren Zeitraum. Ihr Angehöriger bleibt in der gewohnten Umgebung und wird von Menschen versorgt, die wissen, was sie tun.

Verhinderungspflege (oft auch Ersatzpflege genannt) bezahlt die Pflegekasse seit Juli 2025 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, den viele als Entlastungsbudget kennen. Stundenweise Verhinderungspflege lässt sich gut mit Betreuung und Hilfe im Haushalt verbinden.

Älteres Paar winkt bei einem Videoanruf in die Kamera

Verhinderungspflege zu Hause: so springen wir ein

  • Pflege und Betreuung während Ihres Urlaubs oder Ihrer Erkrankung
  • Stundenweise Verhinderungspflege für Termine und Auszeiten
  • Alle Leistungen der Grundpflege, Betreuung und Hauswirtschaft

Wer zahlt die Verhinderungspflege?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ab Pflegegrad 2, und zwar bis zur Höhe des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI), den Sie seit Juli 2025 flexibel für beides einsetzen können. Bei ganztägiger Vertretung zahlt die Pflegekasse bis zu acht Wochen im Jahr die Hälfte des Pflegegeldes weiter. Wir helfen beim Antrag.

MENSCH & MEHR hat Versorgungsverträge mit den Pflege- und Krankenkassen und rechnet direkt mit ihnen ab. Alle Leistungen im Überblick: Online-Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums

Häufige Fragen

Verhinderungspflege: Ihre Fragen, unsere Antworten

Wie beantrage ich Verhinderungspflege?

Mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse. Wir helfen Ihnen dabei und rechnen anschließend direkt mit der Kasse ab. Welche weiteren Leistungen Ihnen zustehen, zeigt unser Pflege-Ratgeber.

Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?

Bei stundenweiser Vertretung von weniger als acht Stunden am Tag wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Bei ganztägiger Vertretung zahlt die Pflegekasse für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr die Hälfte des Pflegegeldes weiter (§ 37 Abs. 2 SGB XI).

Verhinderungspflege anfragen · kostenfrei

Jetzt anfragen. Wir rufen Sie zurück.

Ein paar kurze Fragen, dann meldet sich das zuständige Büro persönlich bei Ihnen. Unverbindlich und kostenfrei.

  • Kostenfreie, persönliche Beratung, auch zu Hause
  • Hilfe beim Pflegegrad-Antrag und bei allen Formalitäten
  • Direkte Abrechnung mit Pflege- und Krankenkasse
Daten bleiben bei uns Verträge mit Pflege- & Krankenkassen
Kostenfrei & unverbindlich · dauert etwa 1 Minute
Schritt 1 von 6 · noch 5 Fragen

Für wen suchen Sie Unterstützung?

Verhinderungspflege: Sprechen wir darüber.

Unverbindlich und kostenfrei: Wir kommen gern zum Kennenlernen zu Ihnen nach Hause.