Behandlungspflege
Medizinische Versorgung zu Hause: sicher, fachgerecht und in Ruhe.
Wenn die Ärztin oder der Arzt häusliche Krankenpflege verordnet, übernehmen unsere examinierten Pflegefachkräfte die medizinische Versorgung bei Ihnen zu Hause, vom Insulin bis zum Verbandswechsel.
Das Team von MENSCH & MEHR hält engen Kontakt zu den behandelnden Praxen und dokumentiert jeden Einsatz sorgfältig. So bleibt die Behandlung in guten Händen, auch wenn Sie nicht in die Praxis kommen können.
Oft kombinieren wir die Behandlungspflege mit der ambulanten Pflege. Dann ist alles aus einer Hand organisiert. Bei schwerstkranken Menschen arbeiten wir als Palliativpflegedienst eng mit den SAPV-Teams zusammen.

Leistungen der Behandlungspflege
- Medikamentengabe: Medikamente richten und verabreichen
- Injektionen, z. B. Insulin bei Diabetes oder Thrombosespritzen
- Blutzucker- und Blutdruckkontrolle
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Anlegen von Verbänden
- Versorgung von Kathetern und Stomata
Wer zahlt die häusliche Krankenpflege?
Behandlungspflege wird von der Ärztin oder dem Arzt verordnet und von der Krankenkasse als häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V) bezahlt. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig. Es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an, sofern Sie nicht davon befreit sind. Die Verordnung reichen wir gern für Sie bei der Kasse ein.
MENSCH & MEHR hat Versorgungsverträge mit den Pflege- und Krankenkassen und rechnet direkt mit ihnen ab. Alle Leistungen im Überblick: Online-Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums
Behandlungspflege: Ihre Fragen, unsere Antworten
Brauche ich für Behandlungspflege einen Pflegegrad?
Nein. Behandlungspflege wird ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bezahlt, unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt. Wann sich ein Antrag auf einen Pflegegrad trotzdem lohnt, erklärt unser Pflege-Ratgeber.
Wie bekomme ich eine Verordnung für häusliche Krankenpflege?
Ihre Hausarztpraxis stellt die Verordnung aus, bei der Entlassung die Klinik. Wir reichen sie bei der Krankenkasse ein und kümmern uns um die Genehmigung.
Was kostet mich Behandlungspflege?
Gesetzlich Versicherte zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung, sofern sie nicht davon befreit sind. Alles Weitere rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab.
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Ein paar kurze Fragen, dann meldet sich das zuständige Büro persönlich bei Ihnen. Unverbindlich und kostenfrei.
- Kostenfreie, persönliche Beratung, auch zu Hause
- Hilfe beim Pflegegrad-Antrag und bei allen Formalitäten
- Direkte Abrechnung mit Pflege- und Krankenkasse
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