Patientenverfügung: Ihr Wille zählt, auch wenn Sie ihn nicht mehr sagen können.
Nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder in der letzten Lebensphase können viele Menschen nicht mehr selbst über ihre Behandlung entscheiden. Mit einer Patientenverfügung legen Sie heute fest, was dann gelten soll. So nehmen Sie Ihren Angehörigen schwere Entscheidungen ab.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie im Voraus festlegen, ob Sie in bestimmte ärztliche Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe einwilligen oder sie ablehnen. Sie greift erst, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können, etwa nach einem schweren Unfall, im Koma oder bei fortgeschrittener Demenz. Solange Sie selbst entscheiden können, zählt immer Ihr aktueller Wille.
Geregelt ist die Patientenverfügung in § 1827 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie gilt unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung. Passen Ihre Festlegungen auf die aktuelle Situation, ist Ihr Wille verbindlich: für Ärztinnen und Ärzte, für Ihre Vertrauensperson und für das Betreuungsgericht, auch wenn Angehörige anders entscheiden würden.
Was bringt Ihnen eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung sorgt dafür, dass über Ihre Behandlung nach Ihren eigenen Wertvorstellungen entschieden wird und nicht nach Vermutungen. Das bringt Ihnen und Ihrer Familie vor allem vier Dinge:
- Selbstbestimmung bis zuletztSie entscheiden, ob etwa Wiederbelebung, künstliche Beatmung oder Ernährung über eine Magensonde eingesetzt werden sollen oder nicht.
- Entlastung für AngehörigeIhre Familie muss nicht raten, was Sie gewollt hätten. Das erspart Gewissenskonflikte und Streit in einer ohnehin schweren Zeit.
- Klarheit für Ärzte und PflegeDas Behandlungsteam weiß, woran es ist, und kann im Ernstfall zügig in Ihrem Sinn handeln.
- Behandlung nach Ihrem MaßSie können Maßnahmen ablehnen, aber auch festhalten, dass Schmerzen, Atemnot und Angst in jedem Fall wirksam gelindert werden sollen.
Für wen ist eine Patientenverfügung sinnvoll?
Eine Patientenverfügung ist für jeden Volljährigen sinnvoll, denn ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung kann in jedem Alter passieren. Voraussetzung ist nur, dass Sie beim Verfassen verstehen, was Sie festlegen. Besonders wichtig ist sie für:
- Menschen mit einer schweren, fortschreitenden oder unheilbaren Erkrankung, zum Beispiel Krebs, Herzschwäche, COPD oder ALS
- Menschen mit beginnender Demenz, solange sie ihre Wünsche noch klar äußern können
- Ältere Menschen, die für einen Schlaganfall, Sturz oder Herzstillstand vorsorgen möchten
- Menschen vor einer größeren Operation
- Pflegebedürftige, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder palliativ versorgt werden
- Alle, die ihren Liebsten die Frage „Was hätte sie gewollt?“ ersparen möchten
So wirkt eine Patientenverfügung
Von der Unterschrift bis zur Entscheidung am Krankenbett, vereinfacht dargestellt nach § 1827 BGB.
- 1 · HeuteSie legen festWelche Behandlungen Sie in welchen Situationen wünschen und welche nicht. Schriftlich, mit Datum und Unterschrift.
- 2 · ErnstfallSie können sich nicht mehr äußernZum Beispiel nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder im Endstadium einer schweren Krankheit.
- 3 · PrüfungÄrztin oder Arzt und Vertrauensperson prüfenTrifft Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu?
In 5 Schritten zur Patientenverfügung
So entsteht eine Patientenverfügung, die im Ernstfall wirklich trägt:
Nachdenken & reden
Was ist Ihnen im Leben wichtig und was am Lebensende? Sprechen Sie mit Familie und Vertrauenspersonen über Ihre Wünsche und Ängste.
Ärztlich beraten lassen
Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt erklärt, was Beatmung, Dialyse oder künstliche Ernährung bedeuten. Das ist keine Pflicht, aber sehr zu empfehlen.
Konkret formulieren
Beschreiben Sie Situationen und die Maßnahmen, die Sie wünschen oder ablehnen. Die Textbausteine des BMJV helfen beim Formulieren.
Unterschreiben
Schriftlich, mit Ort, Datum und eigenhändiger Unterschrift. Einen Notar brauchen Sie nicht.
Bekannt machen & prüfen
Kopien an Vertrauensperson und Hausarztpraxis, ein Hinweis im Portemonnaie. Alle ein bis zwei Jahre mit neuem Datum bestätigen.
Konkret statt allgemein
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ allein nicht verbindlich genug sind (Beschluss vom 6. Juli 2016, XII ZB 61/16). Beschreiben Sie deshalb konkrete Situationen und Maßnahmen, so wie im zweiten Beispiel:
„Ich möchte keine lebenserhaltenden Maßnahmen, wenn ein würdevolles Leben nicht mehr möglich ist.“
„Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde, wünsche ich keine Wiederbelebung und keine künstliche Beatmung. Schmerzen, Atemnot und Angst sollen wirksam gelindert werden.“
So unterstützt Sie MENSCH & MEHR
MENSCH & MEHR ist keine Rechtsberatung und füllt keine Verfügungen für Sie aus. In der kostenfreien Pflegeberatung sprechen die Pflegefachkräfte von MENSCH & MEHR das Thema aber gern an, erklären die Vorlagen und nennen Ihnen Anlaufstellen, etwa Ihre Hausarztpraxis, die Betreuungsbehörde Ihres Landkreises oder einen Betreuungsverein.
Gibt es schon eine Patientenverfügung, sagen Sie dem Team von MENSCH & MEHR, wo sie liegt. Dann weiß im Notfall auch die Pflegekraft vor Ort, wo sie zu finden ist, und kann Rettungsdienst und Klinik darauf hinweisen.
Weiter zum Thema VorsorgevollmachtHäufige Fragen
Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?
Nein. Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig. Sie können sie handschriftlich oder am Computer schreiben oder eine Vorlage nutzen, zum Beispiel die Textbausteine des Bundesjustizministeriums. Wichtig ist, dass Sie beim Unterschreiben verstehen, was Sie festlegen.
Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?
Eine Patientenverfügung gilt ohne zeitliche Begrenzung, bis Sie sie widerrufen. Trotzdem ist es sinnvoll, sie alle ein bis zwei Jahre durchzulesen und mit neuem Datum und Unterschrift zu bestätigen, etwa nach einer neuen Diagnose. So sehen Ärztinnen und Ärzte, dass sie noch Ihrem aktuellen Willen entspricht.
Kann ich meine Patientenverfügung widerrufen?
Ja, jederzeit und ohne besondere Form, auch mündlich. Wer seine Verfügung ändert, sollte die alte Fassung vernichten und alle informieren, die eine Kopie haben. So entstehen im Ernstfall keine Missverständnisse.
Müssen sich Ärzte an eine Patientenverfügung halten?
Ja. Trifft die Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, ist sie verbindlich. Ob das so ist, besprechen die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt und Ihre Vertrauensperson gemeinsam (§ 1828 BGB). Deshalb ist es so wichtig, Situationen und Maßnahmen möglichst konkret zu beschreiben.
Was passiert, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?
Dann müssen Ihre Vertrauensperson oder ein gerichtlich bestellter Betreuer Ihren mutmaßlichen Willen ermitteln und gemeinsam mit dem Behandlungsteam entscheiden. Grundlage sind frühere Äußerungen, Ihre Überzeugungen und Wertvorstellungen. Für Angehörige ist das oft sehr belastend. Im akuten Notfall wird zunächst alles medizinisch Mögliche getan, um das Leben zu erhalten.
Darf ein Pflegeheim oder Pflegedienst eine Patientenverfügung verlangen?
Nein. Niemand darf verpflichtet werden, eine Patientenverfügung zu verfassen, und sie darf keine Bedingung für einen Vertrag sein, etwa für einen Heim- oder Pflegevertrag. So steht es in § 1827 Absatz 5 BGB. Ob Sie vorsorgen, entscheiden allein Sie.
Quellen: § 1827 BGB: Patientenverfügung · § 1828 BGB: Feststellung des Patientenwillens · Patientenverfügung: Broschüre und Textbausteine des BMJV · Bundesgerichtshof, Beschluss vom 6. Juli 2016, XII ZB 61/16. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand:
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Das Pflegeberatungs-Team von MENSCH & MEHR kommt zu Ihnen nach Hause und klärt Ihre Fragen zur Pflege in Ruhe, kostenfrei über die Pflegekasse.


