Sie haben Pflegegrad 2 bis 5
Gute Nachricht: Ihr Budget für Hilfe im Alltag steigt auf bis zu 175 € im Monat. Einsetzen können Sie es laut Entwurf aber nur noch bei anerkannten Angeboten, zum Beispiel bei unseren Alltagsdiensten.
Platz vormerkenAb dem 1. Januar 2027 soll das Sozialraumbudget den Entlastungsbetrag ablösen, mit bis zu 175 € im Monat für Hilfe im Alltag. Noch ist nicht alles entschieden. Wir haben trotzdem vorgesorgt: Mit unseren neuen Alltagsdiensten können Sie Ihr Budget vom ersten Tag an bei vertrauten Menschen einsetzen.
bis zu175 €im Monat
= bis zu 2.100 € im Jahr für Hilfe im Alltag
Noch 59 Tagebis zum geplanten Start am 1. Januar 2027
Kurz gesagt: mehr Geld für Hilfe im Alltag, aber mit neuen Regeln. Das Wichtigste auf einen Blick:
Zwei Klicks, und Sie sehen, was laut Gesetzentwurf möglich ist.
Tippen Sie oben den Pflegegrad an. Hier erscheint Ihr Jahres-Budget.
Laut Kabinettsentwurf des PNOG, Stand 2. November 2026. Höchstbeträge, Änderungen im Gesetzgebungsverfahren möglich.
Mehr Geld, aber engere Regeln: So unterscheidet sich das Sozialraumbudget laut Entwurf vom heutigen Entlastungsbetrag.
| Bis Ende 2026Entlastungsbetrag131 €/Monat | Ab 1. Januar 2027 · geplantSozialraumbudget neubis 175 €/Monat | |
|---|---|---|
| Betrag pro Monat | 131 € | bis zu 175 € (unter 25: 300 €) |
| Betrag pro Jahr | 1.572 € | bis zu 2.100 € |
| Für wen? | Pflegegrad 1 bis 5 | Pflegegrad 2 bis 5 |
| Wofür? | Betreuung, Haushalt und Entlastung | nur anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag |
| Über den Pflegedienst? | ja, möglich | nein, nur noch über anerkannte Alltagsdienste |
| Nicht genutzte Beträge | bis 30. Juni des Folgejahres nutzbar | Regelung noch offen |
Die Reform betrifft nicht alle gleich. Finden Sie sich wieder? Dann wissen Sie, was jetzt zu tun ist.
Gute Nachricht: Ihr Budget für Hilfe im Alltag steigt auf bis zu 175 € im Monat. Einsetzen können Sie es laut Entwurf aber nur noch bei anerkannten Angeboten, zum Beispiel bei unseren Alltagsdiensten.
Platz vormerkenAb 2027 darf der Pflegedienst das Budget nicht mehr abrechnen. Damit Ihre Hilfe trotzdem nahtlos weiterläuft, übernehmen das unsere Alltagsdienste. Den Übergang regeln wir gemeinsam mit Ihnen.
Übergang besprechenFür Pflegegrad 1 sieht der Entwurf kein Sozialraumbudget mehr vor. Wir prüfen mit Ihnen kostenfrei, ob eine Höherstufung in Frage kommt und welche Hilfen Ihnen bleiben.
Kostenfrei beraten lassenWas mit nicht genutzten Beträgen passiert, ist im Entwurf noch nicht abschließend geklärt. Unser Rat: Nutzen Sie Ihr Guthaben möglichst noch in diesem Jahr. Wir helfen gern dabei.
Guthaben jetzt nutzenWeil Pflegedienste das Sozialraumbudget künftig nicht mehr abrechnen dürfen, gründen wir eine eigene Gesellschaft für die Unterstützung im Alltag. Sie soll als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach Brandenburger Landesrecht anerkannt werden. So können Sie Ihr Budget weiter bei Menschen einsetzen, die Sie kennen und denen Sie vertrauen.
in GründungMENSCH & MEHR - Alltagsdienste GmbH · Start geplant zum 1. Januar 2027
Sie entscheiden, wofür Sie Ihr Sozialraumbudget einsetzen. Zum Beispiel für:
Putzen, Wäsche waschen, Betten beziehen: damit Ihr Zuhause ein Ort zum Wohlfühlen bleibt.
Wocheneinkauf, Apotheke, ein warmes Essen: gemeinsam mit Ihnen oder für Sie.
Zum Arzt, zur Bank, zum Friseur: Wir begleiten Sie sicher hin und wieder nach Hause.
Vorlesen, erzählen, Karten spielen, Fotoalben anschauen: Zeit, die gut tut.
Eine Runde um den See, ein Stück Kuchen im Café: raus aus den eigenen vier Wänden.
Stundenweise Betreuung, auch bei Demenz, damit pflegende Angehörige durchatmen können.
Von der Pflegekasse bis zur Hilfe bei Ihnen zu Hause: in vier einfachen Stationen.
Neue Budgets, neue Regeln, neue Fristen: Unsere Pflegeberaterinnen erklären verständlich, was die Reform für Ihre Situation bedeutet. Dafür schulen wir unser Beratungsteam gezielt zum Sozialraumbudget und zu allen weiteren Neuerungen.








13 Pflegeberaterinnen in 4 Landkreisen für Sie unterwegs
In einer Minute vorgemerkt: Wir melden uns persönlich, beraten Sie kostenfrei und halten Sie auf dem Laufenden, sobald das Gesetz beschlossen ist.
Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein.
Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Wir bereiten uns trotzdem schon vor. So sieht der Fahrplan aus (Stand: 2. November 2026).
Alle Angaben beruhen auf dem Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 30. September 2026. Im Gesetzgebungsverfahren kann sich noch etwas ändern, wir aktualisieren diese Seite. Sie ersetzt keine individuelle Beratung; die rufen Sie am besten kostenfrei bei uns ab.
Viele Menschen sind gerade verunsichert. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen. Ehrlich, auch dort, wo noch etwas offen ist.
Eine neue Leistung der Pflegeversicherung, die laut Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) ab dem 1. Januar 2027 den Entlastungsbetrag ersetzen soll. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause leben, können damit bis zu 175 € im Monat für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen, etwa für Hilfe im Haushalt, Begleitung oder Betreuung.
Laut Entwurf bis zu 175 € im Monat, also bis zu 2.100 € im Jahr. Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren sind bis zu 300 € im Monat vorgesehen. Zum Vergleich: Der Entlastungsbetrag liegt 2026 bei 131 € im Monat.
Nach dem Entwurf alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten kein Sozialraumbudget mehr. Wir prüfen gern mit Ihnen, ob eine Höherstufung möglich ist.
Nein. Laut Entwurf ist das Sozialraumbudget nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht. Ambulante Pflegedienste können darüber nicht mehr abrechnen. Genau deshalb gründen wir die MENSCH & MEHR - Alltagsdienste GmbH: So bleibt Ihre Hilfe im Alltag bei vertrauten Menschen, und Pflege und Alltagshilfe sind weiter gut aufeinander abgestimmt.
Das ist im Entwurf bislang nicht abschließend geregelt. Nach heutigem Recht lassen sich nicht genutzte Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Ob das auch nach der Umstellung gilt, ist offen. Unser Rat: Nutzen Sie Ihr Guthaben möglichst noch 2026. Wir behalten die Entwicklung im Blick und informieren Sie.
Nein, noch nicht (Stand: 2. November 2026). Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen, jetzt beraten Bundesrat und Bundestag. Die Verabschiedung ist bis Jahresende angestrebt, damit das Sozialraumbudget am 1. Januar 2027 starten kann. Einzelheiten können sich im Verfahren noch ändern. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Wie der Abruf genau funktioniert, legt erst die endgültige Fassung des Gesetzes fest. Sicher ist: Sie brauchen einen Pflegegrad ab 2. Um die Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse kümmern wir uns gemeinsam mit Ihnen.
Ihre Pflege über die Pflegesachleistung oder die Krankenkasse läuft ganz normal weiter. Nutzen Sie heute den Entlastungsbetrag bei uns, etwa für Betreuung oder Hauswirtschaft, übernehmen das ab 2027 unsere Alltagsdienste. Wir sprechen rechtzeitig mit Ihnen und sorgen für einen nahtlosen Übergang. Am einfachsten: Lassen Sie sich jetzt unverbindlich vormerken.
Nichts. Die Vormerkung ist kostenfrei und unverbindlich, Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein. Auch unsere Beratung zum Sozialraumbudget kostet Sie nichts.
Rufen Sie uns kostenfrei an oder lassen Sie sich unverbindlich vormerken. Wir melden uns persönlich.