Pflegereform 2027 · Sozialraumbudget

Das Sozialraumbudget kommt. Wir sind schon bereit.

Ab dem 1. Januar 2027 soll das Sozialraumbudget den Entlastungsbetrag ablösen, mit bis zu 175 € im Monat für Hilfe im Alltag. Noch ist nicht alles entschieden. Wir haben trotzdem vorgesorgt: Mit unseren neuen Alltagsdiensten können Sie Ihr Budget vom ersten Tag an bei vertrauten Menschen einsetzen.

  • Kostenfrei & unverbindlich
  • Pflegeberatung zur Reform
  • Pflege & Alltagshilfe aus einer Hand
Neu ab 2027Sozialraumbudget

bis zu175 €im Monat

= bis zu 2.100 € im Jahr für Hilfe im Alltag

Noch 59 Tagebis zum geplanten Start am 1. Januar 2027

Einfach erklärt

Was ist das Sozialraumbudget?

Kurz gesagt: mehr Geld für Hilfe im Alltag, aber mit neuen Regeln. Das Wichtigste auf einen Blick:

Budget-Check

Was steht Ihnen zu?

Zwei Klicks, und Sie sehen, was laut Gesetzentwurf möglich ist.

1 Welcher Pflegegrad liegt vor?
2 Wie alt ist die pflegebedürftige Person?

Tippen Sie oben den Pflegegrad an. Hier erscheint Ihr Jahres-Budget.

Laut Kabinettsentwurf des PNOG, Stand 2. November 2026. Höchstbeträge, Änderungen im Gesetzgebungsverfahren möglich.

Vorher und nachher

Das ändert sich ab 2027

Mehr Geld, aber engere Regeln: So unterscheidet sich das Sozialraumbudget laut Entwurf vom heutigen Entlastungsbetrag.

Entlastungsbetrag bis Ende 2026 und Sozialraumbudget ab 2027 im Vergleich
Bis Ende 2026Entlastungsbetrag131 €/MonatAb 1. Januar 2027 · geplantSozialraumbudget neubis 175 €/Monat
Betrag pro Monat131 €besser bis zu 175 € (unter 25: 300 €)
Betrag pro Jahr1.572 €besser bis zu 2.100 €
Für wen?Pflegegrad 1 bis 5Einschränkung Pflegegrad 2 bis 5
Wofür?Betreuung, Haushalt und Entlastunggeändert nur anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Über den Pflegedienst?ja, möglichEinschränkung nein, nur noch über anerkannte Alltagsdienste
Nicht genutzte Beträgebis 30. Juni des Folgejahres nutzbarnoch offen Regelung noch offen
  • +44 € im Monatmehr Geld für Hilfe im Alltag ab Pflegegrad 2
  • Pflegegrad 1 geht leer auskein Sozialraumbudget mehr laut Entwurf
  • Pflegedienste dürfen nicht mehr abrechnennur noch anerkannte Alltagsangebote. unsere Lösung
Was heißt das für Sie?

Ihre Situation, unsere Antwort

Die Reform betrifft nicht alle gleich. Finden Sie sich wieder? Dann wissen Sie, was jetzt zu tun ist.

Sie haben Pflegegrad 2 bis 5

Gute Nachricht: Ihr Budget für Hilfe im Alltag steigt auf bis zu 175 € im Monat. Einsetzen können Sie es laut Entwurf aber nur noch bei anerkannten Angeboten, zum Beispiel bei unseren Alltagsdiensten.

Platz vormerken

Sie nutzen den Entlastungsbetrag heute bei uns

Ab 2027 darf der Pflegedienst das Budget nicht mehr abrechnen. Damit Ihre Hilfe trotzdem nahtlos weiterläuft, übernehmen das unsere Alltagsdienste. Den Übergang regeln wir gemeinsam mit Ihnen.

Übergang besprechen

Sie haben Pflegegrad 1

Für Pflegegrad 1 sieht der Entwurf kein Sozialraumbudget mehr vor. Wir prüfen mit Ihnen kostenfrei, ob eine Höherstufung in Frage kommt und welche Hilfen Ihnen bleiben.

Kostenfrei beraten lassen

Noch Entlastungsbetrag aus 2026 übrig?

Was mit nicht genutzten Beträgen passiert, ist im Entwurf noch nicht abschließend geklärt. Unser Rat: Nutzen Sie Ihr Guthaben möglichst noch in diesem Jahr. Wir helfen gern dabei.

Guthaben jetzt nutzen
Unsere Lösung

Neu: MENSCH & MEHR - Alltagsdienste

Weil Pflegedienste das Sozialraumbudget künftig nicht mehr abrechnen dürfen, gründen wir eine eigene Gesellschaft für die Unterstützung im Alltag. Sie soll als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach Brandenburger Landesrecht anerkannt werden. So können Sie Ihr Budget weiter bei Menschen einsetzen, die Sie kennen und denen Sie vertrauen.

in GründungMENSCH & MEHR - Alltagsdienste GmbH · Start geplant zum 1. Januar 2027

  • Pflege und Alltagshilfe aus einer Hand, abgestimmt und mit einem Ansprechpartner
  • Wir kümmern uns um die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse
  • Feste Ansprechpersonen und verlässliche Termine
  • Dort, wo wir schon heute für Sie unterwegs sind
Siezu Hause
PflegedienstPflege & BehandlungspflegePflegesachleistung · Krankenkasse
Neu
AlltagsdiensteHilfe im AlltagSozialraumbudget
PflegeberatungAnsprüche klären & planenkostenfrei für Sie
Ein Team, abgestimmte Termine, vertraute Gesichter.
Was die Alltagsdienste übernehmen

Hilfe im Alltag, so wie Sie es brauchen

Sie entscheiden, wofür Sie Ihr Sozialraumbudget einsetzen. Zum Beispiel für:

Haushalt & Wohnung

Putzen, Wäsche waschen, Betten beziehen: damit Ihr Zuhause ein Ort zum Wohlfühlen bleibt.

Einkaufen & Kochen

Wocheneinkauf, Apotheke, ein warmes Essen: gemeinsam mit Ihnen oder für Sie.

Begleitung zu Terminen

Zum Arzt, zur Bank, zum Friseur: Wir begleiten Sie sicher hin und wieder nach Hause.

Gesellschaft & Gespräche

Vorlesen, erzählen, Karten spielen, Fotoalben anschauen: Zeit, die gut tut.

Spaziergänge & frische Luft

Eine Runde um den See, ein Stück Kuchen im Café: raus aus den eigenen vier Wänden.

Entlastung für Angehörige

Stundenweise Betreuung, auch bei Demenz, damit pflegende Angehörige durchatmen können.

So funktioniert's

So fließt Ihr Budget

Von der Pflegekasse bis zur Hilfe bei Ihnen zu Hause: in vier einfachen Stationen.

  1. 1
    Ihre Pflegekassestellt das Sozialraumbudget bereit: jeden Monat bis zu 175 €.
  2. 2
    Ihr SozialraumbudgetSie entscheiden, wofür Sie es einsetzen. Zweckgebunden für Hilfe im Alltag.
  3. 3
    MENSCH & MEHR - Alltagsdiensteals anerkanntes Angebot. Wir kümmern uns um die Abrechnung mit der Kasse.
  4. 4
    Hilfe bei Ihnen zu HauseHaushalt, Einkauf, Begleitung und Gesellschaft, von vertrauten Menschen.
Kostenfreie Pflegeberatung

Wir bringen Licht in die Pflegereform

Neue Budgets, neue Regeln, neue Fristen: Unsere Pflegeberaterinnen erklären verständlich, was die Reform für Ihre Situation bedeutet. Dafür schulen wir unser Beratungsteam gezielt zum Sozialraumbudget und zu allen weiteren Neuerungen.

  • Was steht mir zu, heute und ab 2027?
  • Wie nutze ich meinen Entlastungsbetrag 2026 noch sinnvoll?
  • Pflegegrad 1: Lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung?
  • Wie kombiniere ich die Leistungen der Pflegekasse am besten?
  • Welche Angebote sind anerkannt, und wer rechnet ab?
Kostenfreie BeratungsnummerFür Anrufende kostenfrei. Wir verbinden Sie mit der Beraterin für Ihren Landkreis.
0800 555 444 555
Mehr zur Pflegeberatung
Zwei Pflegeberaterinnen von MENSCH & MEHR im Gespräch
  • Alexandra Schröder, Pflegeberaterin
  • Aline Schröder, Pflegeberaterin
  • Joyce Hoßmar, Pflegeberaterin
  • Katharina Ulm, Pflegeberaterin
  • Katja Juraschek, Pflegeberaterin
  • Kerstin Hagenbruch, Pflegeberaterin
  • Madlen Ring, Pflegeberaterin
  • +6

13 Pflegeberaterinnen in 4 Landkreisen für Sie unterwegs

Schulung zur Pflegereform 2027Damit Sie verlässliche Antworten bekommen, heute und sobald das Gesetz steht.
  • Sozialraumbudget
  • Anerkannte Alltagsangebote
  • Neue Budgets der Pflegekasse
  • Pflegegrade & Höherstufung
  • Übergang 2026 → 2027
Unverbindlich vormerken

Sichern Sie sich schon jetzt Ihren Platz.

In einer Minute vorgemerkt: Wir melden uns persönlich, beraten Sie kostenfrei und halten Sie auf dem Laufenden, sobald das Gesetz beschlossen ist.

  • Persönlicher Rückruf durch unser Beratungsteam
  • Nachricht von uns, sobald das Gesetz beschlossen ist
  • Ihre Hilfe ab 2027 frühzeitig mit uns planen
  • Kostenfrei, unverbindlich und jederzeit widerrufbar
Daten bleiben bei uns Beratung: 0800 555 444 555
Kostenfrei & unverbindlich · dauert etwa 1 Minute
Schritt 1 von 6 · noch 5 Fragen

Wie dürfen wir Ihnen helfen?

Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein.

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  • Nachricht von uns, sobald das Gesetz beschlossen ist
  • Ihre Hilfe ab 2027 frühzeitig mit uns planen
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Wo steht das Gesetz?

Der Weg zum Sozialraumbudget

Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Wir bereiten uns trotzdem schon vor. So sieht der Fahrplan aus (Stand: 2. November 2026).

  1. 30. Sept. 2026Kabinett beschließt den EntwurfDie Bundesregierung bringt das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) auf den Weg.
    erledigt
    Seit dem EntwurfLösung vorbereitetWir gründen die MENSCH & MEHR - Alltagsdienste GmbH, damit Ihr Budget bei uns nutzbar bleibt.
  2. Herbst 2026Bundesrat & Bundestag beratenDie Länder nehmen Stellung, der Bundestag berät in erster Lesung. Änderungen sind noch möglich.
    läuft gerade
    JetztVormerken & beraten lassenUnsere Pflegeberaterinnen werden zur Reform geschult und beantworten Ihre Fragen.
  3. Dezember 2026Verabschiedung angestrebtBundestag und Bundesrat sollen das Gesetz noch vor dem Jahreswechsel beschließen.
    geplant
    Bis JahresendeIhre Hilfe gemeinsam planenSobald das Gesetz steht, melden wir uns und planen mit Ihnen den Start.
  4. 1. Januar 2027Sozialraumbudget startetDer Entlastungsbetrag wird vom Sozialraumbudget abgelöst.
    geplant
    Ab 1. Januar 2027Alltagsdienste startenSie setzen Ihr Sozialraumbudget bei vertrauten Menschen ein.

Alle Angaben beruhen auf dem Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 30. September 2026. Im Gesetzgebungsverfahren kann sich noch etwas ändern, wir aktualisieren diese Seite. Sie ersetzt keine individuelle Beratung; die rufen Sie am besten kostenfrei bei uns ab.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zum Sozialraumbudget

Viele Menschen sind gerade verunsichert. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen. Ehrlich, auch dort, wo noch etwas offen ist.

Zum Pflege-Ratgeber
Was ist das Sozialraumbudget?

Eine neue Leistung der Pflegeversicherung, die laut Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) ab dem 1. Januar 2027 den Entlastungsbetrag ersetzen soll. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause leben, können damit bis zu 175 € im Monat für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen, etwa für Hilfe im Haushalt, Begleitung oder Betreuung.

Wie hoch ist das Sozialraumbudget?

Laut Entwurf bis zu 175 € im Monat, also bis zu 2.100 € im Jahr. Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren sind bis zu 300 € im Monat vorgesehen. Zum Vergleich: Der Entlastungsbetrag liegt 2026 bei 131 € im Monat.

Wer hat Anspruch auf das Sozialraumbudget?

Nach dem Entwurf alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten kein Sozialraumbudget mehr. Wir prüfen gern mit Ihnen, ob eine Höherstufung möglich ist.

Kann ich das Sozialraumbudget bei meinem Pflegedienst einsetzen?

Nein. Laut Entwurf ist das Sozialraumbudget nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht. Ambulante Pflegedienste können darüber nicht mehr abrechnen. Genau deshalb gründen wir die MENSCH & MEHR - Alltagsdienste GmbH: So bleibt Ihre Hilfe im Alltag bei vertrauten Menschen, und Pflege und Alltagshilfe sind weiter gut aufeinander abgestimmt.

Was passiert mit meinem angesparten Entlastungsbetrag aus 2026?

Das ist im Entwurf bislang nicht abschließend geregelt. Nach heutigem Recht lassen sich nicht genutzte Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Ob das auch nach der Umstellung gilt, ist offen. Unser Rat: Nutzen Sie Ihr Guthaben möglichst noch 2026. Wir behalten die Entwicklung im Blick und informieren Sie.

Ist das Gesetz schon beschlossen?

Nein, noch nicht (Stand: 2. November 2026). Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen, jetzt beraten Bundesrat und Bundestag. Die Verabschiedung ist bis Jahresende angestrebt, damit das Sozialraumbudget am 1. Januar 2027 starten kann. Einzelheiten können sich im Verfahren noch ändern. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Muss ich das Sozialraumbudget beantragen?

Wie der Abruf genau funktioniert, legt erst die endgültige Fassung des Gesetzes fest. Sicher ist: Sie brauchen einen Pflegegrad ab 2. Um die Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse kümmern wir uns gemeinsam mit Ihnen.

Ich bin schon Kundin oder Kunde von MENSCH & MEHR. Was ändert sich für mich?

Ihre Pflege über die Pflegesachleistung oder die Krankenkasse läuft ganz normal weiter. Nutzen Sie heute den Entlastungsbetrag bei uns, etwa für Betreuung oder Hauswirtschaft, übernehmen das ab 2027 unsere Alltagsdienste. Wir sprechen rechtzeitig mit Ihnen und sorgen für einen nahtlosen Übergang. Am einfachsten: Lassen Sie sich jetzt unverbindlich vormerken.

Was kosten Vormerkung und Beratung?

Nichts. Die Vormerkung ist kostenfrei und unverbindlich, Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein. Auch unsere Beratung zum Sozialraumbudget kostet Sie nichts.

Fragen zur Pflegereform? Wir sind für Sie da.

Rufen Sie uns kostenfrei an oder lassen Sie sich unverbindlich vormerken. Wir melden uns persönlich.